Honorarkräfte

Sie sind auf der Suche nach einer gut bezahlten Herausforderung?

Wenn Sie auf eigene Rechnung im Gesundheitsbereich tätig sind oder künftig sein wollen, dann sind Sie hier genau richtig.

Lassen Sie uns schauen, ob wir die passende Herausforderung für Sie haben. Je früher Sie in Kontakt mit uns treten, desto eher können wir Ihnen passende Angebote unterbreiten.

Wir melden uns auf jeden Fall bei Ihnen.

Die Anmeldung über den Beginn einer selbstständigen Tätigkeit muss beim zuständigen Gesundheitsamt erledigt sein.

Eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Pflicht) sollte abgeschlossen worden sein.

Sie haben sich zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) (Anmeldepflicht) angemeldet.

Die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt innerhalb von vier Wochen über die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit als Pflegefachkraft oder Pflegeassistent darf nicht fehlen.

Das polizeilichen Führungszeugnis bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz sollte beantragt sein.